Neue Verordnung in Kraft: Styropor kein Sondermüll mehr

Vor wenigen Wochen trat eine neue Rechtsverordnung der Bundesregierung zu Styropor in Kraft. Sie besagt, dass Dämmplatten aus Styropor, die das Brandschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) enthalten, nicht mehr als Sondermüll gelten. Was die Gesetzesänderung bedeutet und was sie für Bauherren ändert, erfahren Sie in diesem Artikel.

Problemfall Brandschutzmittel Hexabromcyclododecan

Bei Gebäudesanierungen fallen massenweise alte Dämmstoffe an. Dabei handelt es sich meistens um Polystyrol, auch als Styropor bekannt. Das Problem: Styroporplatten, die vor 2013 produziert wurden, enthalten das Brandschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD), damit sie bei einem Hausbrand nicht so schnell Feuer fangen. HBCD wurde lange Jahre favorisiert, weil sich der Stoff bei normalen Temperaturen fest zeigt, kaum wasserlöslich ist, die Entzündung von Kunststoffen verzögert und die Ausbreitung von Flammen verlangsamt. Dabei gilt HBCD inzwischen aber als giftig und damit gesundheitsschädlich und es ist extrem schlecht abbaubar, sodass Dämmstoffe aus modernerer Produktion inzwischen ohne HBCD hergestellt werden.

Aufgrund der Folgen für Gesundheit und Umwelt wurde im Oktober 2016 beschlossen, dass alte Styroporplatten mit dem Brandschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) als gefährlicher Abfall einzustufen sind. Dabei darf gefährlicher Abfall nicht zusammen mit anderem Bauschutt gesammelt werden, sondern muss mit Sondergenehmigung verbrannt werden. Da viele Müllverbrennungsanlagen nicht über eine solche Sondergenehmigung verfügen, kam es zeitweise zu Engpässen bei der Entsorgung von Styroporplatten und die Kosten für ihre Entsorgung stiegen extrem an. Um den Engpässen entgegenzuwirken, wurde die Einstufung von HBCD als Sondermüll im Dezember 2016 zunächst für ein Jahr ausgesetzt. Jetzt hat die Bundesregierung reagiert und die Einstufung als Sondermüll ganz wieder zurückgenommen.

Was die neue Rechtsverordnung besagt

Die neue Rechtsverordnung besagt, dass Styroporplatten mit HBCD ab sofort nicht mehr als gefährlicher Abfall zu behandeln sind. Die Styroporplatten dürfen jedoch nicht mit anderem Bauschutt vermischt und müssen getrennt gesammelt werden. Dazu bedarf es künftig eines Nachweisverfahrens. Unternehmen, die HBCD-haltige Dämmstoffe entsorgen wollen, benötigen einen Übernahmeschein des Entsorgungsbetriebs, auf dem die entsorgte Menge und die fachgerechte Trennung bescheinigt werden. Der Entsorgungsweg vom Erzeuger bis zum Entsorger soll dabei transparent gehalten werden und gegenüber der Behörde nachweisbar sein. Mit dem sogenannten Übernahmeschein können Bauherren bzw. Unternehmen nachweisen, dass sie den gesetzlichen Entsorgungspflichten nachgekommen sind. Zudem wurde in der neuen Rechtsverordnung die Massenbegrenzung auf zwanzig Tonnen aufgehoben, sodass künftig auch eine Sammelentsorgung stattfinden kann.
Bei kleineren Bauvorhaben, bei denen vor Ort keine getrennte Sammlung stattfinden kann, weil der Platz auf der Baustelle nicht ausreicht, kann in Ausnahmefällen die Trennung auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Dann muss der Entsorger das Trennen übernehmen, was mit dem Bauunternehmen aber vertraglich geregelt werden muss.

Entsorgung von Dämmplatten wieder leichter

Dadurch dass im Oktober 2016 Dämmplatten mit HBCD als Sondermüll eingestuft wurden, kam es zu Engpässen bei der Versorgung und zu Preisanstiegen von Seiten der Entsorgungsbetriebe von teilweise 150 € pro Tonne auf bis zu 8.000 € pro Tonne, was die Kosten einer Altbausanierung deutlich in die Höhe trieb. Eine neue Rechtsverordnung nimmt die Einstufung zurück. Styropor muss nicht mehr als Sondermüll behandelt werden, allerdings muss Dämmmaterial mit HBCD getrennt von sonstigem Bauschutt gesammelt und fachgerecht entsorgt werden. Nur bei kleineren Bauvorhaben gibt es Ausnahmen fürs getrennte Sammeln. In jedem Fall ist aber noch ein lückenloses Nachweisverfahren vom Erzeuger des Styropor-Abfalls bis zum Entsorger vorgeschrieben, sodass die Entsorgung auf jeden Fall wieder erleichtert wird. Ob durch die neue Rechtsverordnung die Preise für die Entsorgung von Styropor-Dämmplatten wieder fallen werden, bleibt abzuwarten.

FAZIT: Durch die neue Rechtsverordnung wird die Entsorgung der problembehafteten Dämmstoffe wieder erleichtert.

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